Bitte nehmen Sie folgenden wichtigen Hinweis zur Kenntnis:

Kommunikation in Rechtssachen 

In Rechtssachen ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig, d.h. Sie können weder Klagen, Anträge, vorbereitende Schriftsätze noch sonstige Dokumente rechtswirksam per E-Mail bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Gerichtsvollziehern in Nordrhein-Westfalen einreichen.  

Es besteht aber die Möglichkeit, Schriftstücke rechtswirksam einzureichen mittels elektronischen Rechtsverkehrs.

Natürlich stehen Ihnen daneben weiterhin die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät zur Verfügung, wobei nach § 52d FGO für bestimmte Berufsgruppen (etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater) eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs besteht.

 

Kommunikation mit der Justizverwaltung 

Für den Schriftverkehr mit der Verwaltung des Finanzgerichts gilt Folgendes:

Sämtlicher Schriftverkehr mit der Verwaltung des Finanzgerichts kann seit dem 1. Juli 2014 elektronisch erfolgen
(vgl. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 3 EGovG, § 3a Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW).

Die E-Mail-Adresse lautet: verwaltung@fg-duesseldorf.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm  .

Der Übermittlungsweg per E-Mail kann grundsätzlich auch dann genutzt werden, wenn eine Rechtsvorschrift für die Kommunikation "Schriftform" anordnet. In diesem Fall muss das elektronische Dokument aber mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein (§ 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 VwVfG NRW). Nicht zulässig ist, die Signierung mit einem Pseudonym zu versehen, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht (§ 3a Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW).

Für den Schriftverkehr mit der Verwaltung des Finanzgerichts werden auf der Grundlage von § 3a Abs. 1 Satz 3 VwVfG NRW die Formatstandards und die für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten technischen Formate wie folgt bekannt gegeben:

Format Version/Einschränkungen

Erstellung durch Programm
(Beispiel)

Gültigkeit
Microsoft Word
  • keine aktiven Komponenten
  • ab Word 2007
Microsoft Word bis auf weiteres
Microsoft RTF (Rich Text Format)
  • Version 1.0 bis 1.6. ohne Erweiterung für Word 2000
Microsoft Word bis auf weiteres
Adobe PDF (Portable Document Format)
  • Version 1.0 bis 1.4. (sofern mit Adobe Reader 11.0 lesbar)
Adobe-Acrobat-Writer; Free-PDF bis auf weiteres
Unicode
  • Ohne Versionsbeschränkung
  bis auf weiteres
JPG
  • JPEG File Interchange Format (JFIF)
  • Komprimierung nach ISO/IEC 10918-1
Adobe Photoshop bis auf weiteres
TIFF
  • Version 6 oder niedriger
Adobe Photoshop bis auf weiteres
ASCII (American Standard Code for Information Interchange)
  • ohne Versionsbeschränkung
  • als reiner Text ohne Formatierungscode und ohne Sonderzeichen
Notepad bis auf weiteres