Nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit ist der Besuch von mündlichen Verhandlungen gestattet. Daher sind die Sitzungen des Finanzgerichts (von wenigen Ausnahmen abgesehen) öffentlich.
Alle Besucherinnen und Besucher des Gerichts werden gebeten, die Abstandsregelungen einzuhalten.
Wenn Sie mit einer Besuchergruppe zu uns kommen wollen, bitten wir, sich vorher mit der Verwaltung des Gerichts unter den Rufnummern 0211/7770-1613 oder 0211/7770-1515 in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Häufige Fragen zum Gerichtsbetrieb in der Corona-Zeit finden Sie https://www.fg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Corona-Hinweis-III/index.php