Das Finanzgericht Düsseldorf ist örtlich für den Regierungsbezirk Düsseldorf, für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten sowie Angelegenheiten der Gemeinsamen Marktorganisation der Europäischen Gemeinschaften für das gesamte Gebiet von Nordrhein-Westfalen zuständig.

Aufgabe des Gerichts ist es, Rechtsschutz gegen unzutreffende Bescheide in Steuer-, Zoll- und Kindergeldangelegenheiten zu gewähren. Das Finanzgericht Düsseldorf ist nicht zuständig für Steuerstrafsachen.

Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. In einfacher gelagerten Fällen kann die Entscheidung einem Einzelrichter übertragen werden. Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, stellt das Finanzgericht Düsseldorf die einzige Tatsacheninstanz dar. Übergeordnetes Gericht ist der Bundesfinanzhof.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat zurzeit 15 Senate mit 45 Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Die Berufsrichter/innen werden dabei von derzeit ca. 300 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unterstützt.

Das Gericht ist auf der Ludwig-Erhard-Allee 21 in Düsseldorf untergebracht – im dortigen Fachgerichtszentrum am Hauptbahnhof (Bertha-von-Suttner-Platz).