I. Rechtliche Grundlagen

Im finanzgerichtlichen Verfahren können gemäß §§ 91a ff. der Finanzgerichtsordnung mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine per Videokonferenz durchgeführt werden. Verfahrensbeteiligten, Sachverständigen und Zeugen kann gestattet werden, sich einem Gerichtstermin digital zuzuschalten.

II. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videokonferenz

Beide Sitzungssäle des Finanzgerichts Düsseldorf sind mit einer modernen Videokonferenzanlage ausgestattet, bei der eine sichere Verbindung über das Internet hergestellt wird. Verfahrensbeteiligte, deren Vertreter, Zeugen oder Sachverständige benötigen für ihre digitale Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung neben einer hinreichend stabilen Internetverbindung lediglich einen internetfähigen Computer mit einem aktuellen Webbrowser sowie Kamera, Mikrofon und Lautsprechern oder einem Headset.

III. Verfahren für einen Antrag auf Videokonferenz

Über Ihren Antrag auf Durchführung einer Videokonferenz entscheidet das Finanzgericht nach pflichtgemäßen Ermessen. Sie erhalten vom Gericht die Zugangsdaten und weitere technische Informationen. Es besteht die Möglichkeit, die Videokonferenztechnik vor der eigentlichen Sitzung zu testen.

Anleitungen und Hinweise zu den im Finanzgericht Düsseldorf genutzten Videokonferenzen finden Sie unter https://info.video.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Am Sitzungstag rufen Sie eine bestimmte Webseite auf und melden sich mit den übersandten Zugangsdaten an. Eine Aufzeichnung der per Videokonferenz geführten Verhandlung findet nicht statt.

Als Ansprechpartner/in stehen Ihnen bei Bedarf Frau Dörmann (Tel. 0211 7770-1667) oder Herr Oberdieck (Tel. 0211 7770-1517) zur Verfügung.