Im Personalentwicklungskonzept der drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster, das auf dem Rahmenkonzept des Ministeriums der Justiz NRW zur Personalentwicklung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften fußt, werden die Leitlinien der Personalentwicklung in der Finanzgerichtsbarkeit – von der Einstellung über die Förderung und Fortbildung bis hin zur Beförderung – vorgezeichnet.