Das Finanzgericht Düsseldorf arbeitet weitgehend mit der elektronischen Vorgangsbearbeitung. Hierzu gehört auch, dass die gerichtlichen Schreiben nach Möglichkeit  als elektronisches Dokument im Sinne des § 52a der Finanzgerichtsordnung an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach –EGVP – oder per Fax übermittelt werden.

 

Auch für Sie dürfte die Übersendung von Schriftsätzen an das Gericht auf elektronischen Übermittlungswegen oder mittels Fax von Vorteil sein. Denn wenn Sie Ihre Schriftsätze – ggf. mit Anlagen – auf diesen Wegen übermitteln, ist es nicht mehr erforderlich, dieselben Unterlagen und weitere Abschriften zusätzlich – z.B. per Post – zu übersenden. Sollten die Originalschriftstücke im Einzelfall dennoch benötigt werden, würden diese gesondert bei Ihnen angefordert.

 

Das Gericht leitet die mittels EGVP oder Telefax übermittelten Schriftsätze ohne kostenauslösenden vorherigen Ausdruck an die übrigen Beteiligten weiter. Gerichtsauslagen für die Anfertigung von Abschriften fallen in diesem Fall also nicht an.

 

Das Finanzgericht bietet daher allen Verfahrensbeteiligten an, verstärkt von der Möglichkeit der Kommunikation mit dem Gericht mittels EGVP Gebrauch zu machen. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter  https://www.fg-duesseldorf.nrw.de/kontakt/elektronischer_rechtverkehr/index.php