Das Finanzgericht Düsseldorf ermöglicht, wie auch die Finanzgerichte Münster und Köln, den Verfahrensbeteiligten die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze können beim Finanzgericht Düsseldorf als elektronische Dokumente eingereicht werden.

Natürlich stehen Ihnen daneben weiterhin die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät zur Verfügung, wobei nach § 52d FGO für bestimmte Berufsgruppen (etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater) eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs besteht.

Auf der Webseite der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr z. B. durch Nutzung von „Mein Justizpostfach“, teilnehmen können:

Bitte beachten Sie, dass in Rechtssachen eine Kommunikation mit dem Finanzgericht Düsseldorf per E-Mail nicht zulässig ist.
Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf diesen Link klicken: hier.