Das Finanzgericht Düsseldorf ermöglicht, wie auch die Finanzgerichte Münster und Köln, den Verfahrensbeteiligten die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze können beim Finanzgericht Düsseldorf als elektronische Dokumente eingereicht werden.

Natürlich stehen Ihnen daneben weiterhin die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät zur Verfügung.

Auf der Webseite der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können: 

Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

 

Bitte beachten Sie, dass in Rechtssachen eine Kommunikation mit dem Finanzgericht Düsseldorf per E-Mail nicht zulässig ist.
Nähere Informationen erhalten Sie wenn Sie auf diesen Link klicken: hier.