02.02.2024

Bund der Steuerzahler zu Gast beim Finanzgericht Düsseldorf

Zu einem Meinungsaustausch war eine Delegation des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen zu Besuch im Finanzgericht Düsseldorf. Das Treffen wurde zu einem intensiven Dialog über aktuelle steuerliche Themen genutzt.

Ein Schwerpunkt des Gesprächs war die Grundsteuerreform. Die verschiedenen Modelle zur Neubewertung und insbesondere das im Land Nordrhein-Westfalen umgesetzte „Bundesmodell“ wurden erörtert. Die Vertreter des BdSt wiesen auf die hohe Bedeutung und die möglichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen hin. Derzeit werden – auch beim Finanzgericht Düsseldorf – Musterverfahren geführt.

Ein weiteres Themenfeld betraf Fragen des Steuervollzugs. Es bestand Einigkeit, dass auch angesichts einer hohen Arbeitsbelastung der Finanzverwaltung ein gleichmäßiger Steuervollzug gewährleistet bleiben muss. Erörtert wurde auch der vielfach bestehende Reformbedarf in den verschiedensten Steuergesetzen, bis hin zur Abschaffung einzelner Steuerarten und einer Neugestaltung des Einkommensteuertarifs.

Im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts und die Vielzahl der Steuerfälle wurde die Bedeutung effektiven Steuerrechtsschutzes durch die Finanzgerichte hervorgehoben. Bedauerlicherweise bestehen in der Praxis bisweilen Hemmschwellen zur Klageerhebung. Um diese im Interesse eines effektiven Steuerrechtsschutzes abzubauen, möchte auch der BdSt durch Informationen über den Gang des finanzgerichtlichen Verfahrens und die Arbeitsweise des Finanzgerichts zur Aufklärung darüber beitragen, dass diese Hemmschwellen in der Regel unberechtigt sind.

Der Vorsitzende des BdSt NRW, Rik Steinheuer, und der Präsident des FG Düsseldorf, Dr. Klaus J. Wagner, betonten die Bedeutung des Austausches zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich des Steuerrechts. Der konstruktive Dialog wird auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@fg-duesseldorf.nrw.de