Im Finanzgericht Düsseldorf hat sich der Gerichtsalltag durch die Corona-Pandemie stark verändert. Das Gericht ist zwar durchgängig erreichbar und arbeitsfähig geblieben. Es finden aber weniger Gerichtsverhandlungen statt als vor Beginn der Corona-Krise. Zu einem Verfahrensstau ist es dadurch bislang nicht gekommen. 

Sichergestellt wird die Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebs insbesondere durch die erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Heimarbeit. Viele Gerichtsangehörige arbeiten soweit wie möglich zu Hause. Der Wechsel ins Homeoffice ist ihnen vergleichsweise leicht gefallen. Denn die Digitalisierung ist in der Finanzgerichtsbarkeit in NRW schon weit fortgeschritten. Bereits im Oktober 2019 wurde an den drei Finanzgerichten in NRW die eAkte, also die elektronische Gerichtsakte, flächendeckend eingeführt. Nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch andere Gerichtsangehörige, wie z.B. Kostenbeamte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten, können „ihre“ eAkte zu Hause rund um die Uhr digital bearbeiten. 

Besonders stark hat die Pandemie den Sitzungsbetrieb beeinflusst. In den Jahren 2016 bis 2019 fanden im Düsseldorfer Finanzgericht jährlich zwischen 1.260 und 1.563 Gerichtstermine statt. Im Pandemiejahr 2020 waren es 1.025. Im Frühjahr 2020 war der Sitzungsbetrieb etwa sechs Wochen lang nahezu komplett eingestellt. Seit Mai 2020 führen die Richterinnen und Richter wieder mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine durch. Zum Infektionsschutz werden die Sitzungstermine zeitlich entzerrt. Kleinere Sitzungsräume wurden zu weiteren Wartebereichen umfunktioniert. Auch in den Sitzungssälen wird auf die Einhaltung des Abstands geachtet, ausreichend gelüftet und die Luftqualität mittels Co2-Ampeln überwacht. 

Die Geschäftszahlen des Finanzgerichts Düsseldorf zum Jahresende 2020 zeigen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen die Rechtsschutzgewährung durch das Gericht nicht beeinträchtigt haben. Die gute Geschäftslage des Gerichts wurde fast unverändert beibehalten:

Die 15 Senate erledigten im abgelaufenen Jahr 2020 3.471 Gerichtsverfahren und damit sogar geringfügig mehr Verfahren als im Vorjahr (3.465).

Die Anzahl der neu eingegangenen Verfahren sank von 3.584 im Vorjahr auf 3.376. Der Bestand der laufenden Verfahren wurde im Jahresverlauf von 3.544 auf 3.449 reduziert. Von den zum Jahresende unerledigten Verfahren sind 637 Verfahren älter als 2 Jahre.

Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten blieben trotz der geringeren Zahl an Sitzungsterminen auf einem niedrigen Niveau. Bei Klageverfahren stieg sie leicht auf 13,9 Monate (Vorjahr: 12,5), bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz blieb sie mit 2,3 Monaten nahezu konstant (Vorjahr: 2,2 Monate).

In knapp der Hälfte der erledigten Klageverfahren (44,1 %) wurden die angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheide – zumindest teilweise – zugunsten der Klägerinnen und Kläger geändert. Nur in etwa jedem vierten Fall (22,3 %) wurde ein Urteil geschrieben. Der weit überwiegende Teil der Klageverfahren wurde einvernehmlich beendet. Das heißt, dass die Beteiligten aufgrund von richterlichen Hinweisen eine tatsächliche Verständigung trafen oder die Klage zurückgenommen wurde. 

Der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf Harald Junker zieht eine positive Jahresbilanz: „Ich freue mich, dass es uns bisher gelungen ist, den Gesundheitsschutz der Gerichtsangehörigen und der Verfahrensbeteiligten mit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Einklang zu bringen. Die mündliche Verhandlung ist das Herzstück des Finanzgerichtsverfahrens. Darauf wollen viele Klägerinnen und Kläger aus nachvollziehbaren Gründen nicht verzichten. Zur Vermeidung persönlicher Kontakte, die mit einer Verhandlung im Gericht verbunden sind, arbeiten wir derzeit daran, die Möglichkeiten für die Durchführung von Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz weiter auszubauen.“

 

Das Finanzgericht Düsseldorf gewährt im Regierungsbezirk Düsseldorf Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Finanzämter und Familienkassen. Außerdem überprüft es Entscheidungen aller Zollämter des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit den Finanzgerichten in Köln und Münster erledigt es im Jahr ca. 10.500 Verfahren.