Das Finanzgericht Düsseldorf zieht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 eine positive Bilanz. Vielen Bürgern und Unternehmen wurde in angemessener Zeit effektiver Rechtsschutz in Steuersachen gewährt.

Die Düsseldorfer Finanzrichter/-innen erledigten in durchschnittlich 13,2 Monaten ca. 4.000 Verfahren. In knapp der Hälfte der erledigten Verfahren (45 %) wurden die angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheide zugunsten der Kläger geändert. Dabei konnte der weit überwiegende Teil der Klageverfahren einvernehmlich – etwa durch eine tatsächliche Verständigung der Beteiligten – erledigt werden. Eine förmliche Entscheidung durch das Gericht erging lediglich in 23,5 % der Klageverfahren.

 

Auch die Digitalisierung im Finanzgericht konnte im Jahr 2018 erfolgreich gesteigert werden. Der Pilotversuch einer elektronisch geführten Gerichtsakte wurde auf nunmehr neun Senate ausgeweitet. Im März 2019 sollen die restlichen sechs Senate des Gerichts hinzukommen. Ziel ist es, ab Sommer 2019 für alle am Gericht neu eingehenden Verfahren keine Papierakte mehr zu führen. Herr Vizepräsident des Finanzgerichts Junker:

 „Das Finanzgericht Düsseldorf ist im Hinblick auf die Digitalisierung des Rechtsverkehrs und der gerichtlichen Aktenbearbeitung als die aktuell wichtigsten Themen in der Justizverwaltung sehr gut gerüstet.“

 

Im Jahr 2019 steht wiederum eine Vielzahl bedeutsamer steuer-, zoll- und kindergeldrechtlicher Streitfragen zur Entscheidung an. Weitergehende Informationen werden auf der Homepage des Gerichts regelmäßig veröffentlicht.

 

Das Finanzgericht Düsseldorf gewährt Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Finanzämter, Zollämter und Familienkassen. Es ist für den Regierungsbezirk Düsseldorf sowie bei Zollsachen landesweit zuständig. Zusammen mit den Finanzgerichten in Köln und Münster erledigt es im Jahr gut 11.000 Verfahren.