Am vergangenen Montag, dem 20. August 2018, fand ein Arbeitstreffen zwischen Vertretern des Finanzgerichts Düsseldorf und Repräsentanten des „Gerechtshof 's-Hertogenbosch“ (Gericht zweiter Instanz) sowie der „Rechtsbank Breda“ (Gericht erster Instanz) in Düsseldorf statt. Hintergrund des Treffens ist eine Gerichtspartnerschaft, die das Finanzgericht Düsseldorf mit den beiden niederländischen Steuergerichten begründet hat. 

Ziel der Gerichtspartnerschaft ist ein bilateraler Austausch über das Steuerrecht im Allgemeinen und den Rechtsschutz in Steuersachen im Besonderen. Bei dem Arbeitstreffen am vergangenen Montag wurden insbesondere Fragen der Gerichtsorganisation sowie der elektronischen Gerichtsakte und des elektronischen Rechtsverkehrs erörtert. 

Als nächster Schritt ist die Durchführung eines niederländisch-deutschen Steuersymposiums in Düsseldorf geplant. Auf diesem sollen sowohl Vertreter der niederländischen als auch der deutschen Finanzgerichtsbarkeit zu steuerprozessualen Fragestellungen und materiell-rechtlichen Themen referieren. 

Der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Herr Dr. Hans-Josef Thesling, unterstrich die Bedeutung der Gerichtspartnerschaft: „Ein Blick über den Tellerrand ist wichtig, nicht nur im Hinblick auf die räumliche Nähe des Finanzgerichts Düsseldorf und seines Gerichtsbezirks zu den Niederlanden. Gerade für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf stellen sich vielfältige rechtliche Fragestellungen mit internationalem Bezug. Dies gilt für das Steuerrecht natürlich im besonderen Maße. Ein Austausch mit unseren niederländischen Finanzrichterkollegen ist daher für beide Seiten fruchtbar. Wir werden das in Zukunft intensivieren.“