Der Bundesrichterwahlausschuss hat am 5. Juli 2018 Herrn Dr. Bert Füssenich, der als Richter am Finanzgericht in Düsseldorf tätig ist, zum Richter am Bundesfinanzhof, dem obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen, gewählt.

 

Der 1973 in Bonn geborene Dr. Bert Füssenich lebt mit seiner Ehefrau in Bornheim. Nach dem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Oxford, München und Bonn und dem sich anschließenden Rechtsreferendariat begann er seine richterliche Laufbahn im Jahr 2007 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Landgericht Bonn. Im Jahr 2009 wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit, wo er im Juni 2010 zum Richter am Finanzgericht Düsseldorf ernannt wurde. Von April 2013 bis Juni 2016 war er von dort an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Nach seiner Rückkehr an das Finanzgericht war er als Mitglied des 3. Senats im Wesentlichen mit Streitigkeiten aus dem allgemeinen Ertragssteuerrecht beschäftigt. Darüber hinaus war er als Personaldezernent des Gerichts tätig. Seit Januar 2018 ist er an die nordrhein-westfälische Staatskanzlei abgeordnet.

 

Herr Dr. Füssenich ist der Fachwelt durch diverse Veröffentlichungen bekannt. Er ist u.a. Mitautor von Kommentaren zum Einkommensteuergesetz und zur Abgabenordnung.

 

Der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf Dr. Hans-Josef Thesling zeigte sich über die Wahl sehr erfreut: „Wir sind stolz, dass mit Herrn Dr. Füssenich ein Richter des Finanzgerichts Düsseldorf zum Bundesrichter gewählt worden ist. Herr Dr. Füssenich ist ein fachlich hochqualifizierter Richter, der sich hohes Ansehen erworben hat. Er ist mit Sicherheit eine gewinnbringende Verstärkung für den Bundesfinanzhof.“