Besuch des japanischen Delegierten beim FG Düsseldorf

Am vergangenen Freitag, dem 28. März 2014, hat ein Delegierter des Obersten Gerichtshofs Japans im Rahmen einer Forschungsreise das Finanzgericht Düsseldorf besucht. Der Oberste Gerichtshof Japans mit Sitz in Tokio vereint die Funktionen der deutschen obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesverfassungsgerichts und ist damit auch für Steuerstreitigkeiten zuständig.

In einem Fachgespräch mit Richterinnen und Richtern des Finanzgerichts Düsseldorf, an dem auch der Justizattaché der Botschaft von Japan teilgenommen hat, wurden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen japanischen und deutschen Steuerprozessen erörtert. Dabei stellte sich heraus, dass sich das japanische Verwaltungsprozessrecht in weiten Teilen an das deutsche Verwaltungsprozessrecht anlehnt. Vor diesem Hintergrund konnten viele Übereinstimmungen identifiziert werden. Zugleich versuchten die Beteiligten, die Hintergründe von Unterschieden zu ermitteln. Dazu gehörten z.B. Ursachen für die wesentlich geringere Anzahl von Steuerprozessen in Japan.

Die beteiligten Richterinnen und Richter sind sich darin einig, dass der Gedankenaustausch außerordentlich hilfreich ist und insbesondere mit Blick auf die intensiven Beziehungen zwischen Japan und dem Gerichtsstandort Düsseldorf wiederholt werden sollte.

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