Im Jahr 2013 hatte knapp die Hälfte aller vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Klagen von Bürgern gegen die Finanzämter, Zollämter und Familienkassen zumindest teilweise Erfolg. Dabei konnte die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit auf 12,3 Monate verkürzt werden. Es ist damit gelungen, einen Großteil der Verfahren innerhalb eines Jahres abzuschließen.

 „Die Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist unsere Kernaufgabe“, so der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Helmut Plücker. „Für den Bürger ist eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung von großer Bedeutung. Eine kurze Verfahrenslaufzeit bedeutet für die beteiligten Bürger, Unternehmen und Behörden, dass sie schnell Rechtssicherheit erlangen. Dies ist für komplexe Fragestellungen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts ebenso bedeutsam wie für Verfahren über die Gewährung von Kindergeld.“

Der Anteil streitiger Entscheidungen blieb dabei mit rund 24 % weiterhin auf einem niedrigen Niveau. „Dies verdeutlicht einmal mehr die traditionell gute Zusammenarbeit zwischen den am finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligten. Auf diese Weise können häufig praxistaugliche Lösungen erarbeitet werden, von denen alle Seiten profitieren“, so Plücker weiter.

Für den Bürger hat das Jahr 2013 eine weitere wichtige Änderung mit sich gebracht: Das Finanzgericht Düsseldorf erhebt – ebenso wie die benachbarten Finanzgerichte in Köln und Münster – für Klagen in Kindergeldangelegenheiten seit dem 1. August 2013 keinen Gebührenvorschuss mehr. Grund dafür ist die bürgerfreundliche Auslegung einer gesetzlichen Neuregelung im Bereich der Gerichtskosten durch die nordrhein-westfälischen Finanzgerichte. Damit können Kindergeldberechtigte, die sich gegen eine Versagung oder Rückforderung von Kindergeld wenden, noch einfacher zu ihrem Recht kommen.

 

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