Im Jahr 2012 haben beim Düsseldorfer Finanzgericht gut die Hälfte aller Klagen gegen die Finanzämter, Zollämter und Familienkassen ganz oder teilweise Erfolg gehabt. Trotz der wachsenden Komplexität der Fälle und des immer unübersichtlicheren Steuerrechts konnte der weitaus überwiegende Teil aller Verfahren dabei innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Jahr 2012 bei den Klagen 12,5 Monate.

 

„Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmer und Freiberufler, die Klarheit über ihre finanzielle und steuerliche Situation haben wollen, ist eine zeitnahe Entscheidung über ihr Verfahren von großer Bedeutung. Gerade für eine wirtschaftlich bedeutsame und erfolgreiche Region wie Düsseldorf ist ein schneller und effektiver finanzgerichtlicher Rechtsschutz ein wichtiger Standortfaktor.“ führt Helmut Plücker, Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, aus.

 

„Die im Düsseldorfer Gerichtsbezirk traditionell gute Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Rechtsanwälten, Finanzverwaltung und Richterschaft sorgt für praxistaugliche Lösungen, von denen alle – Bürger und Finanzämter – profitieren. Denn die vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fälle betreffen häufig nicht nur Einzelfälle, sondern haben für eine Vielzahl von Bürgern und Unternehmen Bedeutung.“ so Plücker weiter. In der weitaus überwiegenden Zahl wurden die Verfahren daher auch einvernehmlich beendet. Streitig durch Urteil oder vergleichbare Entscheidung entschieden wurden nur 22% aller Fälle.

 

Die immer stärker werdende internationale Verflechtung der im Gerichtsbezirk ansässigen Unternehmen und die größere Mobilität der Arbeitnehmer schlägt sich dabei auch in der Tätigkeit der Düsseldorfer Finanzrichterinnen und Finanzrichter nieder. Zwar ist die Zahl der neu eingegangenen Verfahren in 2012 mit 4.777 Fällen gegenüber 2011 nur leicht gestiegen. Fälle mit internationalem Bezug nehmen aber deutlich zu. So hat das Finanzgericht im letzten Jahr mehrfach Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt und so zu der Klärung wichtiger grenzüberschreitender Rechtsfragen beigetragen.

 

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