Vorabentscheidungsverfahren
Energiesteuer - EuGH-Vorlagebeschluss zu der Frage, ob Art. 2
Abs. 3
UAbs. 3 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom so auszulegen ist, dass hierunter auch Trockenruß mit einem Anteil von 0,098 % Kohlenwasserstoff fällt, der zum Verbrauch zu Heizzwecken bestimmt ist und verwendet wird