Dem Präsidenten des Finanzgerichts Düsseldorf obliegt die Leitung der Verwaltung des Finanzgerichts sowie die Ausübung der unmittelbaren Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter, die Beamtinnen und Beamten des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes, soweit nicht der Justizminister oder die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfallen zuständig ist.
Zu den wesentlichen Aufgabengebieten der Verwaltung gehören neben
• dem Personalwesen,
• den Angelegenheiten der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter,
• der Fortbildung der Beschäftigten des Geschäftsbereichs,
• der Organisation, Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs,
• der Organisationsentwicklung und Verwaltungsmodernisierung,
• der Haushaltsplanung und –überwachung für den Geschäftsbereich,
• dem Beschaffungswesen,
• der Betreuung, Wartung und Pflege der im Geschäftsbereich eingesetzten Informationstechnik,
• der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, soweit nicht der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig ist,
• der Fertigung von Berichten und Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften,
• der IT- und Innenrevision
• auch die Presse und Öffentlichkeitsarbeit.