Stromsteuer nach §§ 9b und 10 StromStG und Energiesteuer nach §§ 54 und 55 EnergieStG - Zu der Frage, ob eine
KG als "Unternehmen in Schwierigkeiten"
i. S. d. Art. 2 Nr. 18 Buchst. b)
AGVO anzusehen ist und damit kein Anspruch auf Steuerentlastungen gemäß §§ 9b, 10
StromStG bzw. §§ 54, 55
EnergieStG besteht