Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Finanzgerichts Düsseldorf.

Ich freue mich sehr, unser Haus vorstellen und Ihnen Einblicke in unsere Tätigkeit geben zu können.

Aufgabe des Finanzgerichts

Aufgabe des Finanzgerichts ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegen unzutreffende Bescheide in Steuer-, Zoll- und Kindergeldangelegenheiten zu gewähren. Nicht zuständig ist die Finanzgerichtsbarkeit dagegen für Steuerstrafverfahren; diese sind den Strafgerichten zugewiesen.

Prozessbevollmächtigte

In Verfahren vor dem Finanzgericht müssen Sie sich als Rechtsschutzsuchender nicht zwingend durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater o. ä. vertreten lassen; vielmehr können Sie das Verfahren auch selbst führen. In der Praxis lassen allerdings die weitaus meisten Rechtsschutzsuchenden ihre Interessen durch einen Prozessbevollmächtigten wahrnehmen. Wie auch immer: Die Verfahrensordnung der Finanzgerichte (Finanzgerichtsordnung) sorgt u. a. durch den Amtsermittlungsgrundsatz und weitere vielfältige prozessuale Fürsorge- und Hinweispflichten dafür, dass Rechtsschutzsuchende und Bevollmächtigte, die nur selten mit dem Finanzgericht zu tun haben, keine Formfehler befürchten müssen.

(Rechts-) Gespräch mit den Beteiligten

Das Finanzgericht Düsseldorf verfolgt das Ziel, zeitnahen und effektiven, in der Sache überzeugenden Rechtsschutz zu gewähren. Dabei kommt dem Miteinander im gerichtlichen Verfahren eine besondere Bedeutung zu. In einer großen Zahl der Fälle suchen deshalb die Richterinnen und Richter das Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten, auch mit dem Ziel, eine einvernehmliche und kostengünstige Streitbeilegung zu ermöglichen. Dies kann im Wege von Telefonaten mit den Beteiligten, aber auch durch - frühzeitig anberaumte - Erörterungstermine geschehen, in denen es oftmals gelingt, unter fachkundiger Moderation des Richters eine Einigung in Form einer tatsächlichen Verständigung zu erzielen und so den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Außerdem wirken die Richterinnen und Richter durch frühzeitige Hinweise und Aufklärungsverfügungen darauf hin, dass der maßgebliche Sachverhalt geklärt und das Verfahren zielgerichtet geführt werden kann. Generell ist das Finanzgericht Düsseldorf um eine „Verschlankung“ des Verfahrens durch frühzeitige Förderung in der oben beschriebenen Weise bestrebt. Dass die Beteiligten dabei auf ein faires Verfahren vertrauen und dies auch einfordern dürfen, versteht sich von selbst. Kommt es zu einem streitentscheidenden Urteil, so ist es Aufgabe des Gerichts, durch eine überzeugend begründete Entscheidung unter Würdigung der Argumente der Verfahrensbeteiligten für Rechtsklarheit zu sorgen.

Verfahrenslaufzeiten

Die Verfahrenslaufzeiten vor dem Finanzgericht Düsseldorf sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich verkürzt worden. Ein durchschnittliches Klageverfahren wird gegenwärtig innerhalb von ca. 14 Monaten abgeschlossen. Darin sind allerdings auch solche Verfahren mit eingerechnet, die wegen Verfahrenshindernissen oder vorgreiflicher Verfahren (etwa beim Europäischen Gerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht) nicht betrieben werden können. Wichtig ist deshalb eine andere Zahl: Mehr als die Hälfte aller Verfahren werden innerhalb eines Jahres erledigt.

Instanzenzug

Die Finanzgerichtsbarkeit ist „zweistufig“ aufgebaut; neben dem Finanzgericht gibt es (nur) noch den Bundesfinanzhof in München als Revisionsinstanz, so dass ein aufwändiger Weg durch weitere Instanzen aufgrund dieser besonderen Struktur mit lediglich einer Tatsacheninstanz vermieden wird. Der Bundesfinanzhof wird nur in ca. 5 % der Verfahren angerufen.

Größe des Gerichts

Beim Finanzgericht Düsseldorf sind 15 Senate eingerichtet; insgesamt sind 90 Beschäftigte, davon 45 Richterinnen und Richter tätig. Die Berufsrichter werden bei ihrer Senatstätigkeit von rund 300 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unterstützt.

Weitere Informationen

Auf den folgenden Seiten finden Sie hoffentlich interessante und nützliche Informationen - etwa zu Fragen der Klageerhebung, zum Verfahrensablauf, zu aktuellen Entscheidungen oder zu Serviceleistungen des Finanzgerichts. Schauen Sie sich um, wir laden Sie herzlich ein.

Dr. Klaus J. Wagner
Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf
und die Angehörigen des Finanzgerichts Düsseldorf