Für die Beteiligten besteht in einem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf – unter Mitwirkung ihrer steuerlichen Berater – zusätzlich die Möglichkeit mit Hilfe eines so genannten Güterichterverfahrens eine einvernehmliche Beilegung für ihre Streitigkeit zu finden.

Das Güterichterverfahren ist ein Angebot für Streitfälle, in denen besondere Konflikte zwischen den Beteiligten bestehen, die über das eigentliche Rechtsproblem hinausgehen. Erscheint z.B. in emotionsgeladenen und festgefahren wirkenden Rechtsstreitigkeiten neben steuerlicher Fachkompetenz auch der Einsatz besonderer Konfliktlösungsmethoden sinnvoll, kann der Güterichter eingeschaltet werden. Der Güterichter kann zur Beilegung der Streitigkeit alle Mittel der konsensualen Konfliktlösung einschließlich der Mediation einsetzen.

Der Güterichter übernimmt entsprechende Verfahren, wenn alle Verfahrensbeteiligten ein Güterichterverfahren wünschen und dessen Durchführung auch vom zuständigen Senat/ Einzelrichter/Berichterstatter als sachgerecht angesehen wird. Der Güterichter nutzt im Rahmen der konsensualen Konfliktlösung auch seine steuerliche Fachkompetenz, um mit den Verfahrensbeteiligten eine einvernehmliche, interessengerechte und rechtskonforme Lösung für den Streit zu finden. Anders als der (außergerichtliche) Mediator kann der Güterichter eine rechtliche Bewertung vornehmen und den Parteien eine konkrete Lösung ihres Konflikts vorschlagen, die sich nicht auf den anhängigen Streitgegenstand beschränken muss. Er kann auch Einblick in die Verfahrensakten (Gerichtsakten und Steuerakten) nehmen. In der Sache selbst ist er jedoch nicht entscheidungsbefugt und wirkt auch nach einem etwaigen Scheitern der Güteverhandlung nicht an einer streitigen Entscheidung mit.

Die Einschaltung eines Güterichters ist erst nach Klageerhebung möglich. Ein Protokoll über die Verhandlung wird nur aufgenommen, wenn die Parteien dies übereinstimmend beantragen. Falls die Güteverhandlung nicht zum Erfolg führt, gibt der Güterichter die Sache an das entscheidungsbefugte Gericht zurück.

Die Verweisung an die Güterichter des Finanzgerichts Düsseldorf kann auch von anderen Gerichten erfolgen.

Zurzeit sind zwei Richter am Finanzgericht mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Güterichters betraut, die beide eine entsprechende Qualifikation erworben haben. Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Martina Meyer – Telefon:  0211 7770-1613
  • Martin Swerting – Telefon: 0211 7770-1650

 

Güterichterverfahren Quelle: Justiz NRW© (Thomas Kessler)