Finanzgericht Düsseldorf

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Entscheidungsabschriften

Anforderung von anonymisierten Entscheidungsabschriften

Die im Rahmen von Pressemitteilungen veröffentlichten Entscheidungen finden Sie unter der Rubrik Presse.

Weitere, veröffentlichte Entscheidungen stehen Ihnen in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank NRWE externer Link, öffnet neues Browserfensterzur Verfügung.

Daneben können Sie auch Entscheidungen des Finanzgerichts anfordern, die bislang nicht veröffentlicht wurden:
Die Anforderung kann per Post/per Fax erfolgen oder aber Sie setzen sich unter Verwendung des folgenden Formulars zur Anforderung von Entscheidungsabschriften mit dem Gericht unmittelbar in Verbindung.


Eine Übersendung kann nur dann erfolgen, wenn

  • Sie das Aktenzeichen der angeforderten Entscheidung kennen und angeben,
  • die Entscheidung bei dem Finanzgericht Düsseldorf bereits in digitaler und anonymisierter Form, d.h. mit unkenntlichen Personenbezeichnungen, vorliegt (dies ist überwiegend der Fall).

Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.

Die Übermittlung von anonymisierten Entscheidungsabschriften kostet 12,50 € je Entscheidung. (Nr. 5 der Anlage zu § 1 Abs. 2 JVKostG).

 



 

© Der Präsident des Finanzgericht Düsseldorf, 2012