EuGH-Vorlagebeschluss zur Frage der Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von
Schenkungen an gebietsansässige und nicht gebietsansässige Personen
Die Festsetzungsfrist für die Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Grunderwerbsteuer beginnt nicht schon mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anzeige nach § 19 GrEstG erstattet wurde.
Bauerrichtungskosten sind nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes und der Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks kein einheitliches Vertragswerk bildete.
Im Falle einer gemischten Schenkung ist der objektive Tatbestand einer freigebigen Zuwendung erfüllt, wenn gemessen am Verkehrswert einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht.
Bei Werkverträgen ist die Forderung zu dem Zeitpunkt als "hinreichend sicher" anzusehen, so dass die
Gewinnrealisierung eintritt, wenn die Abnahme i.S. des § 640 BGB erfolgt ist oder zumindest nach dem Parteiwillen die Wirkungen der Abnahme eintreten sollen.
Ein Verlustausgleich zwischen aus Hollandfonds erzielten negativen Einkünften mit positiven inländischen Einkünften
ist weder nach nationalem Recht noch aufgrund eines Anwendungsvorrangs europäischen Primärrechts geboten.
Kein Anspruch auf gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages aus privaten Veräußerungsgeschäften,wenn die Kläger in den Streitjahren weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten.
Bei Realteilung - keine steuerneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft, an der die Gesellschafter der realgeteilten Personengesellschaft beteiligt sind.
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei den Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit.
Zur Anwendung der Neuregelung des § 26 Abs. 6 Satz 3 MinöStG durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 auf Steuerentstehungstatbestände vor ihrem In-Kraft-Treten aus Billigkeitsgründen
Keine Möglichkeit der Änderung eines Vermögensteuerbescheides auf Grund geänderter Feststellungsbescheide über den gemeinen Wert nicht notierter Anteile nach Ablauf der Festsetzungsfrist