Zu den wesentlichen Aufgabengebieten der Verwaltung gehören neben
• dem Personalwesen,
• den Angelegenheiten der Ehrenamtlichen Richter,
• der Fortbildung der Beschäftigten des Geschäftsbereichs,
• der Organisation, Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs,
• der Organisationsentwicklung und Verwaltungsmodernisierung,
• der Haushaltsplanung und –überwachung für den Geschäftsbereich,
• dem Beschaffungswesen,
• der Betreuung, Wartung und Pflege der im Geschäftsbereich eingesetzten Informationstechnik,
• der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, soweit nicht der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig ist,
• der Fertigung von Berichten und Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften,
• der IT- und Innenrevision
• auch die Presse und Öffentlichkeitsarbeit.