Im Finanzgericht Düsseldorf finden auch während der Corona-Pandemie mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine statt. Pandemiebedingt besteht aktuell ein großes Interesse an der Durchführung von virtuellen Gerichtsterminen mittels Videoübertragung. 

Das Finanzgericht Düsseldorf hat schon vor Beginn der Corona-Pandemie Gerichtstermine per Videokonferenz durchgeführt. Diese Möglichkeit sieht das für den Finanzgerichtsprozess maßgebliche Gesetz bereits seit über 20 Jahren vor. Bislang nutzten die Düsseldorfer Finanzrichter/-innen ausschließlich eine Videokonferenzanlage, die über das Landesdatennetz betrieben wird. Für die digitale Teilnahme an der Gerichtsverhandlung mussten die Verfahrensbeteiligten ebenfalls eine entsprechende Anlage, z.B. in einem anderen Gerichtsgebäude, nutzen.  

Nunmehr hat das Finanzgericht Düsseldorf seine technischen Möglichkeiten für die Durchführung von Videokonferenzen wesentlich erweitert. Um den Beteiligten eine digitale Teilnahme zu erleichtern, wurde in einem Sitzungssaal des Finanzgerichts eine moderne Videokonferenzanlage fest installiert. In Kürze soll ein weiterer Gerichtssaal entsprechend ausgestattet werden. 

Doch wie läuft nun eine Videoverhandlung ab? Hierzu erläutert Harald Junker, Präsident des Düsseldorfer Finanzgerichts: „Bei einer mündlichen Verhandlung unter Einbeziehung einer Videokonferenz halten sich die Richter im Gerichtssaal auf, die Verhandlung ist öffentlich. Verfahrensbeteiligte, ihr Vertreter, Zeugen oder Sachverständige können entweder ebenfalls im Gerichtssaal sein oder digital zugeschaltet werden. Neu ist, dass die Beteiligten mit unserer neuen Anlage für ihre digitale Teilnahme an der Gerichtsverhandlung neben einer hinreichend stabilen Internetverbindung nur einen internetfähigen Computer mit einem aktuellen Webbrowser sowie Kamera, Mikrofon und Lautsprechern oder einem Headset benötigen. Das vereinfacht den digitalen Zugang für die Bürgerinnen und Bürger deutlich“.  

Bei Interesse können Beteiligte, ihre Bevollmächtigten und Beistände sowie Zeugen und Sachverständige einen Antrag auf Durchführung einer Videokonferenz stellen. Ob im jeweiligen Verfahren eine Verhandlung per Videokonferenz stattfindet, entscheidet der zuständige Senat.