Durch die pandemiebedingten Einschränkungen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens sind unzählige Bürger und Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Zu ihrer finanziellen Entlastung und zur Verbesserung ihrer Liquidität gewähren die Regierungen auf Bundes- und Landesebene die umfangreichsten Finanzhilfen in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Gesetzgeber hat im Eiltempo u.a. zwei Corona-Steuerhilfegesetze erlassen, mit denen steuerliche Erleichterungen gewährt wurden. Zu nennen sind dabei beispielhaft die temporäre Senkung der Umsatzsteuer, die Zahlung eines Kinderbonus sowie die Ausweitung von Abschreibungs- und Verlustabzugsmöglichkeiten.

Die diesjährige Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Finanzgerichts Düsseldorf und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. widmete sich diesen jüngsten Änderungen des Steuerrechts. Am 26.11.2020 begrüßte der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Harald Junker, in einem der Sitzungssäle des Gerichts drei renommierte Referenten zu dem Thema „Steuerrecht in Zeiten der Krise“.

Pandemiebedingt fand die Traditionsveranstaltung nicht als Präsenzveranstaltung, sondern vor laufender Kamera statt. Nur die Vortragenden waren vor Ort. Rund 140 Zuschauer verfolgten die Veranstaltung live im Internet.

Den Vortragsteil eröffnete ein Vertreter des Ministeriums der Finanzen NRW, Herr Ministerialrat Dr. Peter Heinemann. Er beleuchtete die Corona-Steuerhilfegesetze und stellte die vom Gesetzgeber eingeführten Maßnahmen dar. Zudem gab er einen Überblick über aktuell diskutierte Vorschläge für weitere Gesetzesvorhaben.

Anschließend bewertete Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jens Schönfeld von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg die steuerlichen Hilfsmaßnahmen aus Beratersicht. Er lobte die schnelle und umsichtige Reaktion des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. Er stellte die pandemiebedingten Veränderungen in der Arbeitswelt dar und äußerte u.a. den Wunsch, dass Erleichterungen bei der Anerkennung eines häuslichen Arbeitsplatzes geschaffen werden. Zudem plädierte er für die Ausweitung der Abzugsfähigkeit von Zinsen, Abschreibungen sowie Verlusten.

Der Hochschullehrer Prof. Dr. Steffen Lampert von der Universität Osnabrück richtete im Anschluss seinen Blick in die Zukunft und stellte Überlegungen zur Entwicklung des Steuerrechts nach Überwindung der Pandemie an. In einem kurzen historischen Rückblick stellte er zunächst die Konsolidierungsmaßnahmen dar, die in der Vergangenheit nach Wirtschaftskrisen ergriffen wurden. Als denkbare Möglichkeiten für die Zukunft nannte er eine Erhöhung der Umsatzsteuer, die Einführung bzw. Erhöhung umweltbezogener Steuern und eine Verlängerung des Solidaritätszuschlags. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Erhebung einer Vermögensabgabe hielt er wegen der hohen rechtlichen Hürden und der Schwierigkeit der Vermögensbewertung für eher unwahrscheinlich.

Da die Zuschauer in diesem Jahr nicht vor Ort waren, fand die anschließende Diskussion, die von dem Finanzrichter Dr. Oliver Rode geleitet wurde, nicht in dem gewohnten Umfang statt. Die Online-Zuschauer konnten ihre Fragen per Chat an das Podium richten, was rege genutzt wurde.

Der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Harald Junker, zeigte sich mit dem Verlauf der Veranstaltung hoch zufrieden: „Leider konnte unsere beliebte alljährliche Veranstaltung in diesem Jahr nicht in dem gewohnten Rahmen stattfinden. Aber wir sind sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, Interessierten die Teilnahme als Zuschauer per Live-Stream zu ermöglichen. Den Referenten danke ich für ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an diesem neuen Format. Mein Dank gilt auch den Gerichtsangehörigen, die sich um die Organisation und die technischen Voraussetzungen gekümmert haben.

Der Moderator der Veranstaltung, Dr. Oliver Rode, ergänzte: „Natürlich kann eine Online-Veranstaltung den persönlichen Austausch mit den Teilnehmern vor Ort nicht ersetzen. Aber wie so häufig können erzwungene Veränderungen auch Vorteile mit sich bringen. So hat der Wegfall von Reisezeiten beim Live-Stream dazu geführt, dass wir in diesem Jahr neben unserem „Stammpublikum“ auch ein überregionales Publikum erreichen konnten. Wir hoffen gleichwohl, dass im kommenden Jahr eine Präsenzveranstaltung wieder möglich ist.“

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. ist eine Vereinigung von Steuerjuristen, die sich für die Weiterentwicklung des Steuerrechts in Forschung, Ausbildung und Praxis engagiert. Sie veranstaltet in Kooperation mit dem Finanzgericht Düsseldorf jährlich in Düsseldorf eine Regionalveranstaltung, bei der renommierte Referenten aus der Wissenschaft, der Rechtsprechung und der Beraterpraxis zu aktuellen Fragen des Steuerrechts vortragen.


Eindrücke der Veranstaltung finden SIe in der Galerie: