Die durchschnittliche Laufzeit von Klagen beim Finanzgericht Düsseldorf lag im Jahr 2014 bei 12,5 Monaten. Damit konnte die Verfahrenslaufzeit auf niedrigem Niveau stabilisiert werden und pendelt sich in der Nähe des „Meilensteins“ von 12 Monaten ein. „Dies ist für das Finanzgericht ein großer Erfolg, schließlich gehört die Gewährung effektiven und schnellen Rechtsschutzes zu unseren Kernaufgaben. Die beteiligten Bürger, Unternehmen und Behörden wollen möglichst schnell Rechtssicherheit erlangen.“, führte der Präsident des Finanzgerichts, Helmut Plücker, aus. 

Dabei betrug der Anteil der durch Urteil erledigten Verfahren 21,5 %. Dazu Helmut Plücker: „Den Beteiligten geht es häufig nicht darum, dass ihr Streitfall durch ein Urteil entschieden wird, sondern sie sind bemüht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dadurch können mitunter auch Verständigungen über Dauersachverhalte, wie sie im Steuerrecht häufig vorkommen, getroffen werden. Der zuständige Richter bzw. Spruchkörper steht den Beteiligten dabei zur Seite, z.B. im Rahmen eines sog. Erörterungstermins, in dem der Sach- und Streitstand diskutiert wird. Auf diese Weise können rund 80 % der Verfahren ohne Urteil erledigt werden.“ 

In knapp der Hälfte der Klageverfahren kommt es zu einer Änderung der angefochtenen Verwaltungsentscheidung. Dies hat unterschiedliche Gründe: So obsiegt der rechtsschutzsuchende Bürger nicht nur dann, wenn ihm das Finanzgericht im Hinblick auf eine streitige Rechtsfrage folgt. Vielmehr hat er auch dann Erfolg, wenn erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens Unterlagen oder Beweismittel vorgelegt werden, die das Finanzamt zu einer Abhilfe veranlassen. 

Das Finanzgericht Düsseldorf gewährt Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Finanzämter, Zollämter und Familienkassen. Es ist für den Regierungsbezirk Düsseldorf sowie bei Zollsachen landesweit zuständig. Zusammen mit den Finanzgerichten in Köln und Münster erledigt es im Jahr gut 13.000 Verfahren.