Heute vor einem Jahr wurde bei den drei Finanzgerichten in NRW die elektronische Akte nach einer ausführlichen Pilotierungsphase flächendeckend im Echtbetrieb eingeführt. Seitdem werden für alle neuen Verfahren keine Gerichtsakten in Papierform mehr geführt. Auch die allermeisten älteren Verfahren können umfassend digital bearbeitet werden.

In Corona-Zeiten zeigen sich die Vorteile der neuen Arbeitsweise für die Rechtsschutzgewährung in Steuer- und Zollsachen sowie bei Kindergeldstreitigkeiten. Dank der gelungenen technischen Umstellung sind die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster während der pandemiebedingten Einschränkungen des Geschäftsbetriebs durchweg handlungsfähig geblieben.

Sowohl Richterinnen und Richter als auch andere Gerichtsangehörige, wie z.B. Kostenbeamte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten, können im Homeoffice auf „ihre“ Gerichtsakten zugreifen als wären sie im Gericht. Denn auf die eAkte kann digital von überall rund um die Uhr und von mehreren Anwendern gleichzeitig zugegriffen werden. Ein umständlicher Transport von Papierakten von einem Ort zum anderen ist damit – zumindest für die Gerichtsakten – nicht mehr erforderlich.

Auch ohne persönliche Anwesenheit im Gericht können u.a. Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten bearbeitet und Gerichtsentscheidungen erstellt werden. Per Mausklick werden die Dokumente an die Serviceeinheiten weitergeleitet und von ihnen an die Beteiligten elektronisch versandt.

Ganz ohne Aktentransport ist die Fallbearbeitung im Homeoffice allerdings noch nicht möglich. Denn die Akten der Finanzverwaltung sind weitgehend noch nicht digital verfügbar.

Trotz der Möglichkeiten der digitalen Verfahrensbearbeitung machen sich die Auswirkungen der Pandemie natürlich auch im Finanzgericht Düsseldorf bemerkbar. Der Sitzungsbetrieb, der im Frühjahr 2020 kurzfristig eingestellt worden war, ist zwischenzeitlich wieder aufgenommen worden und wird aktuell fortgeführt. Im Vergleich zu dem Zustand „vor Corona“ finden aber zur Reduzierung persönlicher Begegnungen weniger mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine statt. Dies versuchen unsere Richterinnen und Richter durch Entscheidungen im schriftlichen Verfahren sowie Hinweisschreiben an die Beteiligten zur unstreitigen Verfahrensbeendigung bestmöglich auszugleichen.

Weitere Infos zur Einführung der eAkte erhalten Sie unter https://www.fg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/archiv/archiv_2019/29_10_19ministerbesuch/index.php