InhaltSteuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform10. Januar 2012
Nach einer Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 11 K 1171/09 H) verstößt der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern, die in einer Diskothek in Deutschland auftreten, nicht gegen EU-Recht. Die deutsche Finanzverwaltung muss sich nicht darauf verweisen lassen, ihre Steuerforderung im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe nach der EG-Beitreibungsrichtlinie zu realisieren. Sie könne den Betreiber der Diskothek, der den Steuerabzug nicht vorgenommen hat, in Haftung nehmen. Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE. Das Finanzgericht Düsseldorf informiert über aktuelle Entscheidungen und Neuigkeiten aus dem Finanzgericht mit einem Newsletter, der hier abonniert werden kann. |
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