Das Finanzgericht Düsseldorf arbeitet weitgehend mit der elektronischen Vorgangsbearbeitung. Hierzu gehört auch, dass die gerichtlichen Schreiben den Verfahrensbeteiligten nach Möglichkeit mittels Computerfax übermittelt werden.

 

Auch für Sie dürfte die Übersendung von Schriftsätzen an das Gericht mittels Fax von Vorteil sein. Denn wenn Sie Ihre Schriftsätze – ggf. mit Anlagen – mittels Telefax übermitteln, ist es nicht mehr erforderlich, dieselben Unterlagen und weitere Abschriften zusätzlich – z.B. per Post – zu übersenden. Sollten die Originalschriftstücke im Einzelfall dennoch benötigen werden, würden diese gesondert bei Ihnen angefordert. Gleiches gilt bei einer Übermittlung als elektronisches Dokument im Sinne des § 52a der Finanzgerichtsordnung an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP.

 

Das Gericht leitet die mittels Telefax oder EGVP übermittelten Schriftsätze ohne kostenauslösenden vorherigen Ausdruck an die übrigen Beteiligten mittels Telefax weiter. Gerichtsauslagen für die Anfertigung von Abschriften fallen in diesem Fall also nicht an.

 

Das Finanzgericht bietet daher allen Verfahrensbeteiligten an, verstärkt von der Möglichkeit der Kommunikation mit dem Gericht mittels Telefax oder EGVP Gebrauch zu machen. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://www.fg-duesseldorf.nrw.de/kontakt/elektronischer_rechtverkehr/index.php