Am gestrigen Tag hat der Bundesrichterwahlausschuss den Düsseldorfer Finanzrichter Dr. Christian Graw zum Richter am Bundesfinanzhof, dem obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen, gewählt.

Herr Dr. Graw wurde 1975 geboren. Im Anschluss an eine Ausbildung in der Finanzverwaltung des Landes NRW studierte er in Köln Rechtswissenschaften. Nach seinem Referendariat, das er in Düsseldorf absolvierte, war er zunächst als Rechtsanwalt in einer interdisziplinären Sozietät tätig. Er promovierte zu einem umwandlungssteuerrechtlichen Thema.

Im Jahr 2008 wechselte Herr Dr. Graw an das Finanzgericht Düsseldorf. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war er dort seit 2014 mit vielfältigen Verwaltungsaufgaben betraut. Mehrfach moderierte Herr Dr. Graw die jährliche Vortrags- und Diskussionsreihe des Finanzgerichts Düsseldorf und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V.

Seit Oktober 2018 ist Herr Dr. Graw an die Staatskanzlei des Landes NRW abgeordnet; dort ist er mit den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen befasst.

Der Fachwelt ist Herr Dr. Graw durch diverse Fachvorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist u.a. Mitautor von Kommentaren zum EStG, KStG und UmwStG. Zudem ist er Gastdozent an der Bundesfinanzakademie und Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Herr Dr. Graw lebt mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen beiden Kindern in Solingen.

Der Vizepräsident des Finanzgerichts Düsseldorf Harald Junker freut sich sehr über das Wahlergebnis:

 „Ich gratuliere Herrn Dr. Graw, mit dem ich sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Gerichtsverwaltung sehr eng zusammengearbeitet habe, ganz herzlich zu seiner Wahl zum Bundesrichter. Der Bundesfinanzhof gewinnt erneut einen weiteren hervorragenden Steuerrechtler aus dem Finanzgericht Düsseldorf. In die Freude hierüber mischt sich das Bedauern, einen sehr geschätzten, äußerst engagierten Kollegen zu verlieren. Dr. Graw wird uns menschlich und fachlich fehlen. Wir wünschen ihm alles Gute für seine neue Tätigkeit.“