Über ein Viertel der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden resultiert aus dem Steuerabzug auf Arbeitslohn, der Lohnsteuer. Die diesjährige Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Finanzgerichts Düsseldorf und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. widmete sich dieser sehr bedeutsamen und rechtlich hochkomplexen Form der Steuererhebung.

Am 28.11.2019 begrüßte der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Harald Junker, im Weiterbildungszentrum der Volkshochschule Düsseldorf rund 150 interessierte Teilnehmer/-innen zu der Veranstaltung „Aktuelle Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung“.

Den Vortragsteil eröffnete Frau Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Kölner Instituts für Steuerrecht. Sie stellte Vereinfachungszwecknormen im Lohnsteuerrecht dar und kritisierte, dass die zahlreichen Einzelvorschriften nur begrenzt die gewünschte Vereinfachung der Besteuerung erreichen würden.

Anschließend referierte der Richter am Bundesfinanzhof Dr. Roland Krüger, der Mitglied des für Lohnsteuerfragen zuständigen VI. Senats ist, über die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Zuwendungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

Mit Abgrenzungsfragen befasste sich auch Klaus Strohner, Rechtsanwalt bei Vistra GmbH & Co KG. Er behandelte aus Beratersicht das Gestaltungsinteresse des Unternehmens bei rein betrieblich veranlassten in Abgrenzung zu gemischt veranlassten Reisen und Veranstaltungen.

Im Anschluss an die Vorträge entstand eine spannende und lebhafte Diskussion, die in diesem Jahr erstmals von dem Düsseldorfer Finanzrichter Dr. Oliver Rode geleitet wurde. In den Vorjahren war die Veranstaltung von Herrn Dr. Christian Graw moderiert worden, der im Sommer diesen Jahres zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt worden ist.

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. ist eine Vereinigung von Steuerjuristen, die sich für die Weiterentwicklung des Steuerrechts in Forschung, Ausbildung und Praxis engagiert. Sie veranstaltet in Kooperation mit dem Finanzgericht Düsseldorf jährlich in Düsseldorf eine Regionalveranstaltung, bei der renommierte Referenten aus der Wissenschaft, der Rechtsprechung und der Beraterpraxis zu aktuellen Fragen des Steuerrechts vortragen.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen die Pressestelle des Finanzgerichts Düsseldorf  gerne  zur Verfügung: pressestelle@fg-duesseldorf.nrw.de   E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm  


Eindrücke der Vortragsveranstaltung: