Am vergangenen Donnerstag (8. Juni 2017) besuchte der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) das Finanzgericht Düsseldorf. Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Informationsgesprächs erläuterte der Präsident des Finanzgerichts, Dr. Hans-Josef Thesling, den Vertretern des BdSt NRW, Heinz Wirz (Vorsitzender) und Hans-Ulrich Liebern (Leiter der Steuerabteilung), zunächst die Geschäftslage des Finanzgerichts Düsseldorf. Dabei stellte er vor allem die kurze Verfahrenslaufzeit von durchschnittlich rund zwölf Monaten heraus. Daneben wurde über aktuelle Gesetzgebungsverfahren diskutiert.

Einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs bildeten der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung. Der Vizepräsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Harald Junker, erläuterte den seit 1. März 2017 laufenden Pilotversuch einer führenden elektronischen Gerichtsakte. Die Finanzgerichte in NRW gehören zu den ersten Gerichten, die mit einer führenden elektronischen Akte arbeiten.

Schließlich stellte Herr Liebern, der seit langen Jahren als ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Düsseldorf tätig ist, die angenehme und konstruktive Verfahrens- und Verhandlungskultur beim Finanzgericht heraus. „Diese wollen wir auch unseren Mitgliedern im Rahmen des gemeinsamen Praxisseminars zum finanzgerichtlichen Verfahren vor Augen führen und auf diese Weise Berührungsängste abbauen.“, führte er weiter aus. Die im vergangenen Jahr mit großem Erfolg durchgeführte Veranstaltung richtet sich an Gewerbetreibende und Selbständige und beleuchtet typische Betriebsprüfungssituationen und deren Behandlung im finanzgerichtlichen Verfahren. Die Beteiligten haben verabredet, die Veranstaltungsreihe in diesem Jahr fortzusetzen und auf diese Weise mehr Steuerbürgerinnen und -bürger zu ermutigen, gerichtlichen Rechtsschutz in Steuersachen in Anspruch zu nehmen.