Das Finanzgericht Düsseldorf blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück. Die durchschnittliche Laufzeit von Klageverfahren betrug 12,9 Monate und pendelte sich damit weiter bei rund einem Jahr ein. Damit ist es abermals gelungen, effektiven Steuerrechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren. „Dies ist für die beteiligten Bürger und Unternehmen neben der Entscheidung in der Sache von zentraler Bedeutung“, erläuterte der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, Dr. Hans-Josef Thesling.

Von den rund 4000 erledigten Verfahren bedurfte es nur in 21,2 % der Fälle eines Urteils. Die überwiegende Anzahl der Gerichtsverfahren konnte erledigt werden, indem sich die Beteiligten – etwa auf Anregung des Gerichts – verständigten. In knapp der Hälfte der Verfahren änderte die beklagte Behörde ihre Verwaltungsentscheidung ab.

Dr. Thesling lenkt den Blick auf das Jahr 2017: „Ein Meilenstein wird sicherlich die Einführung der elektronischen Gerichtsakte in zwei Pilotsenaten, voraussichtlich zum 1. März 2017, sein. Auf der Grundlage einer entsprechenden Rechtsverordnung soll dann zunächst in diesen Senaten vollständig auf die Führung einer Papierakte verzichtet werden. Wir sehen uns daher für die Zukunft gut aufgestellt. Zudem erwarten wir im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) eine deutliche Steigerung der elektronischen Kommunikation, die in der Finanzgerichtsbarkeit bereits seit 2004 zugelassen ist.“

Das Finanzgericht Düsseldorf gewährt Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Finanzämter, Zollämter und Familienkassen. Es ist für den Regierungsbezirk Düsseldorf sowie bei Zollsachen landesweit zuständig. Zusammen mit den Finanzgerichten in Köln und Münster erledigt es im Jahr knapp 12.000 Verfahren.

 

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