Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland werden bei Zinsen aus Griechenland, wenn diese aufgrund besonderer griechischer Rechtsvorschriften über die wirtschaftliche Entwicklung von der griechischen Steuer befreit sind, 10 % des Betrags dieser Zinsen auf die deutsche Steuer angerechnet. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 6 K 2935/07 K,F) hat der Kläger in dem zu entscheidenden Streitfall den Nachweis, dass von Griechenland zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung auf eine Besteuerung von Zinsen verzichtet worden ist, jedoch nicht geführt.

 

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