Nach einer Entscheidung des 1. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 1 V 2325/11 A(E)) bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a der Abgabenordnung) als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010.

Nach Auffassung des 1. Senats sprechen gewichtige Gründe gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die gesetzliche Neuregelung gegen das aus dem Rechtstaatsprinzip des Grundgesetzes folgende Rückwirkungsverbot verstoße. Der Senat hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

 

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